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Staatenimmunitaet und Kriegsverbrechen Das IGH-Urteil im Verfahren Deutschland gegen Italien vom 03.02.2012.

Seit den 90er Jahren brachten zahlreiche Opfer von Wehrmachtsverbrechen, die bisher keine Entscha˜digung erhalten haben, Schadenersatzklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland vor den Gerichten ihres Heimatstaates ein. Am 03.02.2012 fa˜llte der IGH das lang erwartete Urteil im Fall Jurisdictional...

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Основен автор: Steger, Ruth.
Формат: Електронен
Език: German
Публикувано: Frankfurt : Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften, 2013.
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Подобни документи: Print version:: Staatenimmunitaet und Kriegsverbrechen : Das IGH-Urteil im Verfahren Deutschland gegen Italien vom 03.02.2012.
Съдържание:
  • Cover; Inhaltsverzeichnis; Abku˜rzungsverzeichnis; 1 Einleitung; 2 Historischer Hintergrund und Sachverhalt des Verfahrens vor dem IGH; 2.1 Kriegsverbrechen in den Jahren 1943 bis 1945; 2.1.1 Massaker in Italien; 2.1.2 Das Distomo-Massaker; 2.1.3 Die Deportation von Zivilisten und Kriegsgefangenen und deren Einsatz als Zwangsarbeiter; 2.2 Die deutsche Entscha˜digungspolitik nach dem Zweiten Weltkrieg; 2.2.1 Der Friedensvertrag zwischen Italien und den Alliierten aus 1947; 2.2.2 Das Bundesentscha˜digungsgesetz aus 1953; 2.2.3 Die Globalentscha˜digungsabkommen von 1961.
  • 2.2.4 Das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft2.2.5 Fazit; 2.3 Verfahren vor italienischen und griechischen Gerichten; 2.3.1 Der Ferrini-Fall; 2.3.2 Weitere Fa˜lle in Italien; 2.3.2.1 Der Fall Mantelli und andere; 2.3.2.2 Der Maietta-Fall; 2.3.2.3 Der Milde-Fall; 2.3.3 Die Distomo-Entscheidung; 2.3.4 Die Vollstreckbarkeitserkla˜rung und Zwangsvollstreckung des Distomo-Urteils; 2.4 Das Verfahren vor dem IGH; 3 Die Staatenimmunita˜t im Vo˜lkerrecht; 3.1 Begriffsdefinition; 3.2 Zur Entwicklung der Staatenimmunita˜t; 3.3 Vertra˜ge zur Staatenimmunita˜t.
  • 3.3.1 Das europa˜ische U˜bereinkommen u˜ber die Staatenimmunita˜t3.3.2 Das UN-U˜bereinkommen u˜ber die gerichtliche Immunita˜t der Staaten und ihres Vermo˜gens; 4 Einschra˜nkung der Staatenimmunita˜t bei Kriegsverbrechen und schweren Menschenrechtsverletzungen; 4.1 Die gebietsbezogene Deliktsausnahme; 4.1.1 Praxis in Staaten mit Immunita˜tsgesetzen; 4.1.1.1 Praxis in den USA; 4.1.1.2 Praxis in anderen Staaten mit Immunita˜tsgesetzgebung; 4.1.2 Praxis in Staaten ohne Immunita˜tsgesetzgebung; 4.1.2.1 Entscheidungen nationaler Gerichte; 4.1.2.2 Entscheidungen des EGMR; 4.1.2.3 Rechtsprechung des EuGH.
  • 4.1.3 Internationale Kodifikationsarbeiten4.1.3.1 Regelung im europa˜ischen U˜bereinkommen u˜ber die Staatenimmunita˜t; 4.1.3.2 Regelung im UN-U˜bereinkommen; 4.1.3.3 Sonstige Kodifikationsversuche; 4.1.4 Argumentation der Parteien im IGH-Verfahren; 4.1.5 Zwischenergebnis; 4.1.6 Anwendbarkeit auf bewaffnete Konflikte; 4.1.7 Fazit; 4.2 Zum Bestehen einer vo˜lkergewohnheitsrechtlichen Immunita˜tsausnahme fu˜r Verletzungen von Menschenrechten oder des Kriegsrechts; 4.3 Der Vorrang von ius cogens; 4.3.1 Entwicklung des ius cogens; 4.3.1.1 Zwingende Normen in der Rechtslehre.
  • 4.3.1.2 Die Wiener Vertragsrechtskonvention4.3.1.3 Der ILC-Entwurf zur Staatenverantwortlichkeit; 4.3.1.4 Staatenpraxis; 4.3.2 Das Verha˜ltnis von ius cogens und Staatenimmunita˜t; 4.3.2.1 Meinungen in der Literatur; 4.3.2.2 Staatenpraxis; 4.3.2.3 Weltrechtsprinzip; 4.3.2.4 Argumentation der Parteien im Verfahren vor dem IGH; 4.3.2.5 Standpunkt des IGHs; 4.4 Die Zusta˜ndigkeit nationaler Gerichte als ultima ratio; 4.5 Zwischenergebnis; 4.6 Das Spannungsverha˜ltnis zwischen der Staatenimmunita˜t und dem Recht auf Zugang zum Recht.