Staatenimmunitaet und Kriegsverbrechen Das IGH-Urteil im Verfahren Deutschland gegen Italien vom 03.02.2012.
Seit den 90er Jahren brachten zahlreiche Opfer von Wehrmachtsverbrechen, die bisher keine Entschadigung erhalten haben, Schadenersatzklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland vor den Gerichten ihres Heimatstaates ein. Am 03.02.2012 fallte der IGH das lang erwartete Urteil im Fall Jurisdictional...
Основен автор: | Steger, Ruth. |
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Формат: | Електронен |
Език: | German |
Публикувано: |
Frankfurt :
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften,
2013.
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Staatenimmunitaet und Kriegsverbrechen : Das IGH-Urteil im Verfahren Deutschland gegen Italien vom 03.02.2012. |
Съдържание:
- Cover; Inhaltsverzeichnis; Abkurzungsverzeichnis; 1 Einleitung; 2 Historischer Hintergrund und Sachverhalt des Verfahrens vor dem IGH; 2.1 Kriegsverbrechen in den Jahren 1943 bis 1945; 2.1.1 Massaker in Italien; 2.1.2 Das Distomo-Massaker; 2.1.3 Die Deportation von Zivilisten und Kriegsgefangenen und deren Einsatz als Zwangsarbeiter; 2.2 Die deutsche Entschadigungspolitik nach dem Zweiten Weltkrieg; 2.2.1 Der Friedensvertrag zwischen Italien und den Alliierten aus 1947; 2.2.2 Das Bundesentschadigungsgesetz aus 1953; 2.2.3 Die Globalentschadigungsabkommen von 1961.
- 2.2.4 Das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft2.2.5 Fazit; 2.3 Verfahren vor italienischen und griechischen Gerichten; 2.3.1 Der Ferrini-Fall; 2.3.2 Weitere Falle in Italien; 2.3.2.1 Der Fall Mantelli und andere; 2.3.2.2 Der Maietta-Fall; 2.3.2.3 Der Milde-Fall; 2.3.3 Die Distomo-Entscheidung; 2.3.4 Die Vollstreckbarkeitserklarung und Zwangsvollstreckung des Distomo-Urteils; 2.4 Das Verfahren vor dem IGH; 3 Die Staatenimmunitat im Volkerrecht; 3.1 Begriffsdefinition; 3.2 Zur Entwicklung der Staatenimmunitat; 3.3 Vertrage zur Staatenimmunitat.
- 3.3.1 Das europaische Ubereinkommen uber die Staatenimmunitat3.3.2 Das UN-Ubereinkommen uber die gerichtliche Immunitat der Staaten und ihres Vermogens; 4 Einschrankung der Staatenimmunitat bei Kriegsverbrechen und schweren Menschenrechtsverletzungen; 4.1 Die gebietsbezogene Deliktsausnahme; 4.1.1 Praxis in Staaten mit Immunitatsgesetzen; 4.1.1.1 Praxis in den USA; 4.1.1.2 Praxis in anderen Staaten mit Immunitatsgesetzgebung; 4.1.2 Praxis in Staaten ohne Immunitatsgesetzgebung; 4.1.2.1 Entscheidungen nationaler Gerichte; 4.1.2.2 Entscheidungen des EGMR; 4.1.2.3 Rechtsprechung des EuGH.
- 4.1.3 Internationale Kodifikationsarbeiten4.1.3.1 Regelung im europaischen Ubereinkommen uber die Staatenimmunitat; 4.1.3.2 Regelung im UN-Ubereinkommen; 4.1.3.3 Sonstige Kodifikationsversuche; 4.1.4 Argumentation der Parteien im IGH-Verfahren; 4.1.5 Zwischenergebnis; 4.1.6 Anwendbarkeit auf bewaffnete Konflikte; 4.1.7 Fazit; 4.2 Zum Bestehen einer volkergewohnheitsrechtlichen Immunitatsausnahme fur Verletzungen von Menschenrechten oder des Kriegsrechts; 4.3 Der Vorrang von ius cogens; 4.3.1 Entwicklung des ius cogens; 4.3.1.1 Zwingende Normen in der Rechtslehre.
- 4.3.1.2 Die Wiener Vertragsrechtskonvention4.3.1.3 Der ILC-Entwurf zur Staatenverantwortlichkeit; 4.3.1.4 Staatenpraxis; 4.3.2 Das Verhaltnis von ius cogens und Staatenimmunitat; 4.3.2.1 Meinungen in der Literatur; 4.3.2.2 Staatenpraxis; 4.3.2.3 Weltrechtsprinzip; 4.3.2.4 Argumentation der Parteien im Verfahren vor dem IGH; 4.3.2.5 Standpunkt des IGHs; 4.4 Die Zustandigkeit nationaler Gerichte als ultima ratio; 4.5 Zwischenergebnis; 4.6 Das Spannungsverhaltnis zwischen der Staatenimmunitat und dem Recht auf Zugang zum Recht.